Unter Einbezug aller Beteiligten für das Kind
eine nachhaltige Lösung erarbeiten, das ist das Ziel!

Katja Burschik
systemisch-lösungsorientierte psychologische Sachverständige

Arbeitsweise

Meine Arbeitsweise ist

  • systemisch-lösungsorientiert
  • kompetent, klar, konstruktiv 
  • wertschätzend, ressourcenorientiert, allparteilich 
  • zügig, zeitnah, flexibel

und orientiert sich an den Standards des FSLS (Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht): https://fsls.de/standards/  

Der Maßstab allen gerichtlichen Handelns ist immer das Kindeswohl.

Bei meiner Arbeit berücksichtige ich, neben dem o.g. Maßstab, vor allem eins: die Tatsache, dass für alle Kinder die enge emotionale Verbundenheit mit ihren Bezugspersonen von vorrangiger Bedeutung ist. Stress und Streit dieser Bezugspersonen belastet Kinder sehr - sowohl untereinander als auch zwischen ihnen und anderen Stellen sowie Personen (z.B. Jugendamt, Gericht). 

Ich arbeite aufsuchend, d.h. bei den Familien zuhause bzw. in der häuslichen Umgebung. Ebenso können Termine in meinen Büroräumen in Karlsruhe stattfinden. 

Aus systemischer Sicht bleibt für Kinder auch nach einem schwerwiegenden Erlebnis (z.B. Trennung der Eltern, Herausnahme) die emotionale Qualität ihrer Beziehungen weiter bestehen. Oberstes Ziel ist es deswegen, Konflikt- sowie Gefährdungspotentiale abzubauen und die Bezugspersonen in die Lage zu versetzen, an einer kindorientierten Lösung zu arbeiten.

Als Sachverständige verstehe ich mich gleichermaßen als Expertin als auch als eine vorübergehend (während der Zeit der Begutachtung) ins System miteinbezogene Fachfrau.

Meine kooperative Haltung:

  • Unter Einhaltung einer gegenseitigen Transparenz, sehe ich alle beteiligten Personen und Institutionen in der Pflicht, ihre Möglichkeiten zur Unterstützung des Kindes auszuschöpfen.
  • Kooperation ist das Hinzuziehen weiterer Perspektiven, weiterer Verantwortlichkeit, zusätzlicher Kompetenzen, zusätzlicher Ressourcen.
  • Kooperation bedeutet nicht, die eigene Verantwortung abzugeben. Sie ist nicht als Konkurrenz zu verstehen, sondern sollte stets ergänzend verstanden werden.
  • Wünschenswert ist eine Feedbackkultur unter den Kooperationspartner*innen (inkl. einer konstruktiven "Fehlerkultur"). Eine gute Mischung aus Bescheidenheit und Wichtigkeit die eigene Rolle betreffend kann hierfür die Basis bilden.

Die Besonderheit der systemisch-lösungsorientierten Begutachtung besteht in erster Linie in folgenden Punkten:

  • gemeinsames Arbeiten an einer Lösung, d.h. mit den Eltern, Bezugspersonen eines Kindes, nicht getrennt von diesen
  • Allparteilichkeit
  • Einbezug der Paarebene 
  • Aufklärung über psychologische Hintergründe
  • Verzicht auf psychologische Testverfahren

Vorgehen:

  • Einzelgespräche, gemeinsame (Eltern-) Gespräche 
  • Kinderexplorationen 
  • Interaktionsbeobachtungen 
  • Einbezug weiterer Bezugspersonen 
  • Kooperation mit weiteren Fachkräften
  • Erarbeitung einer (akzeptierten) Lösung 
  • Runder Tisch bei Kindeswohlgefährdung  

Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung:

  • bei Einigung erfolgt eine Stellungnahme an das Gericht 
  • bei fehlender Einigung erfolgt ein schriftliches Gutachten
  • Möglichkeit eines mündlichen Gutachtens 
  • Sollte die Erarbeitung einer Lösung nicht möglich sein, wird es selbstverständlich eine gutachterliche Empfehlung geben.