Unter Einbezug aller Beteiligten für das Kind
eine nachhaltige Lösung erarbeiten, das ist das Ziel!

Katja Burschik
systemisch-lösungsorientierte psychologische Sachverständige

familienrechtlich relevante Fragestellungen

 

Sachverständigengutachten im Familien- und Kindschaftsrecht werden meist dann eingeholt, um das Gericht dabei zu unterstützen, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen.


Die Fragestellungen des Gerichtes, die im Rahmen der Begutachung in psychologische Fragen umformuliert werden, betreffen

  • die elterliche Sorge (hierzu gehören die Regelung der elterlichen Sorge als Ganzes oder in Teilbereichen, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge)
  • das Umgangsrecht (umgangsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern, aber auch Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Ehegatten eines Elternteils und Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen
  • die Herausgabe des Kindes 
  • die Gefährdung des Kindeswohls